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Regeln und Bedingungen bei der
"Deutschen Schiffspost"
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Das sollte man wissen und beachten:
Schiffspost ist ein Service für die Mitfahrer/innen
auf den Schiffen.
Dieser Dienst wird von einem Besatzungsmitglied parallel zu seiner Bordarbeit ausgeführt.
Kistenweise Einlieferungen kann man mal eben nicht bearbeiten und sollten vermieden bzw.
können nicht akzeptiert werden.
Keine Reederei ist irgendwie verpflichtet, bei ihr eingegangene Post zum Schiff zu schicken
bzw. irgendwohin nachzuschicken, auch wenn ein Geldbetrag eingesandt wird.
Wenn es doch gemacht wird ist es ein Entgegenkommen zum Sammler.
Schiffspostanforderungen an Schiffe zu schicken, die z.B. im Winter nicht fahren oder
die im Winter in der Karibik ihr Geld verdienen, sollte auf jeden Fall vermieden werden.
Dadurch sind schon viele Missverständnisse entstanden, die dazu führten, dass auf den Schiffen
bzw. bei den Reedereien die Schiffspost eingestellt wurde.
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Regeln für die "Deutsche Schiffspost":
- Schiffspoststempel sind keine "Philatelistischen Stempel" und werden daher von der Deutschen
Post nicht veröffentlicht.
Schiffsposten dienen ausschließlich dem postalischen Bedarf der
Besatzungen und Passagiere.
- Das Verfahren ist nur für echt laufende Sendungen von Bord des jeweiligen Schiffes vorgesehen.
Einige nachgestellte Gefälligkeitsabstempelungen für Sammler sind nicht zulässig,
das schließt ein, dass es keine Nachfrist zum Abstempeln gibt.
- Schiffspoststempel dürfen nur verwendet werden, wenn die im
Stempel angegebenen Fahrtgebiete auch befahren werden.
- Ähnlich wie bei den Philateliestempeln, ist das Abstempeln
von Sendungen mit einem anderen Datum als dem Tag der Einlieferung nicht erlaubt.
Das Vor- und Rückstellen der Datumsangabe im Schiffspoststempel ist nicht zulässig.
- Bei schriftlichen Einsendungen an die Schiffspoststelle besteht kein Anspruch auf Abstempelung
mit dem Schiffspoststempel. Jedoch werden auf den meisten Schiffen, wenn die Einlieferungen maximal
zwei Belege nicht übersteigen, diese aus Kulanzgründen bearbeitet.
- Da es sich beim Schiffspoststempel um keinen philatelistischen Stempel handelt, besteht kein
Anspruch auf Ersatz bei schlechter oder Doppelstempelung (z.B. durch ein Briefzentrum).
- Zur Bearbeitung mit dem Schiffspoststempel sind zugelassen:
Gewöhnliche vollbezahlte Briefsendungen, das sind
Postkarten, Standard- , Kompakt-, Groß-, Maxibriefe (die letzten beiden nur an Empfänger in Deutschland).
Entgelt begünstigte und Zusatzleistungen wie z.B. Info-Post, Einschreiben, Wertbriefe
sind nicht zugelassen.
- Es werden dieselben Entgelte erhoben wie bei Sendungen, die bei einer Einrichtung der Deutschen
Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingeliefert werden.
- Die Freimachung der Postsendungen ist nur mit gültigen Postwertzeichen der Deutschen Post zulässig.
Ausgenommen davon sind die Schiffspoststellen auf den Fährschiffen zwischen Deutschland und Dänemark
sowie zwischen Deutschland und Schweden.
Sendungen, die auf den deutschen Schiffen dieser Routen aufgegeben werden, können mit deutschen oder
mit dänischen oder schwedischen Postwertzeichen freigemacht sein.
Die entsprechende Sendung darf aber nur mit den Postwertzeichen eines Landes freigemacht werden.
Mischfrankaturen mit Marken zweier Länder sind also nicht zulässig.
Diese Aufstellung ist auch im Briefmarkenspiegel Nr.8, 2012 erschienen.
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Grundlegende Bedingungen für einen Schiffspoststempel-Antrag bei der Deutschen Post:
- Die Reederei eines Schiffes muss einen schriftlichen Antrag bei der Deutschen Post AG stellen, dabei müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Schiff muss die Bundesflagge führen.
- Das Schiff sollte eine Transportmöglichkeit von 100 Personen haben (Ausnahme Forschungsschiffe und
Museumsschiffe nach Ermessensache der Zentrale)
- Das Schiff muß sich in internationalen Gewässern befinden.
"International" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Seen, Flüsse und Meere
an mehreren Ländern angrenzen bzw. Flüsse wie die Weser auch international befahren werden.
- Schiffspostbeauftragte müssen benannt und verpflichtet, d.h. vereidigt werden.
- Es müssen die Voraussetzungen an Bord gegeben sein, dass die Durchführung der Schiffspoststelle
ordnungsgemäß abläuft.
- Stempel und Ausrüstungsgegenstände müssen sicher aufbewahrt werden, der Transfer der angenommenen Post
muß klappen usw.
Diese Informationen der Deutschen Post wurden Seemotive mitgeteilt.
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Einige weitere Hinweise:
Es gibt natürlich auch Ausnahmen, die durch besondere Umstände bedingt sind.
Generell gilt, dass das Schiff noch fährt, nicht an einer Pier festgetäut liegt.
Ein Beispiel für die Ausnahme ist die "Rickmer Rickmers" in Hamburg, die in Zusammenhang mit den Jugendmarken,
auf denen das Schiff abgebildet war, 2006 einen Schiffspoststempel erhielt.
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Es kommt vor, dass einige Schiffspoststempel nur kurzfristig an wenigen Tagen abgeschlagen werden,
weil auf dem Schiff kein Besatzungsmitglied (Zahlmeister / Purser) konstant mitfährt, der
die Post bearbeitet.
Ebenso kommt es vor, dass eine Schiffspoststelle für einen Zeitraum geschlossen wird um später
wieder eröffnet zu werden, siehe Beispiel "Deutsches Eck".
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Bei den heutigen Schiffspoststempel haben wir grundlegend zwei verschiedene Typen:
- Den normalen, festen Schiffspoststempel, der immer an Bord ist.
- Den besonderen Schiffspoststempel, der zu aussergewöhnlichen Ereignissen verwendet wird.
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Ein "normaler" Schiffspoststempel
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Ein "besonderer" Schiffspoststempel
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Hinweis zu den Begriffen "Seepost" und "Schiffspost":
Seepost :
Postbeförderung auf Schiffen mit Bordpostämtern, die unterwegs die Post bearbeiten und diese dem Postamt
im Bestimmungshafen bereits sortiert übergeben. Die Arbeit wird von mitfahrenden Postbeamten
durchgeführt. Diese Seepostämter hatten an Bord eigene Räume
mit Abfertigungs- und Verteileinrichtungen, verkauften Postwertzeichen und verwendeten
Seepoststempel für unterwegs eingelieferte Post.
Seepost gab es auf deutschen Schiffen nur bis ca. 1930.
Schiffspost :
Postbeförderung mit Schiffen im Linienverkehr. Der Postdienst wird von vereidigten Schiffsoffizieren
wahrgenommen, z.B. vom Funker oder Zahlmeister. Der Dienst beinhaltet die Übernahme, gesicherte
Aufbewahrung und die Abgabe an das Postamt im Bestimmungshafen in geschlossenen Beuteln.
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© Seemotive Bjoern Moritz, alle Rechte vorbehalten
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